
125er führerschein
Holen Sie sich bei uns ohne Prüfungen in wenigen Werktagen Ihren 125er-Führerschein Im Dezember 2019 beschloss der Deutsche Bundesrat, dass in Deutschland künftig jeder – unter bestimmten Voraussetzungen – mit seinem Autoführerschein auch 125er-Leichtkrafträder fahren darf. Diese Regelung gilt seit Januar 2020. Wir geben hier einen Überblick, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, wie viel das kostet und wie erfolgreich die neue Führerscheinregelung bereits angenommen wird – und von wem. 125er führerschein
Die Einbindung des A1-Führerscheins (125er) in die Pkw-Fahrerlaubnis ist hierzulande – in Gegensatz etwa zu Italien – an Auflagen gebunden. 125er führerschein
Eine Fahrprüfung ist nach der Ausbildung nicht erforderlich. Es reicht eine Bescheinigung der Fahrschule aus, welche die entsprechende Schulung bestätigt. Mit dieser kann man sich binnen zwölf Monaten die Schlüsselnummer 196 zur Klasse B eintragen lassen und darf damit Leichtkrafträder und -roller fahren. Diese haben qua Definition 125 cm³, maximal 11 kW (15 PS) und dürfen bei voller Leistung nicht leichter als 110 Kilo sein (maximal 0,1 kW/kg), Dreiräder bis zu 15 kW (20 PS). Sie können eine Höchstgeschwindigkeit von mehr als 100 km/h erreichen.
Die Kosten für die Erweiterung des Autoführerscheins um die Schlüsselzahl 196 variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 900 Euro. Von der Fahrschule gibt es dann einen Ausbildungsnachweis, mit dem bei der Führerscheinstelle – neues Passbild nicht vergessen – ein neuer Führerschein beantragt werden muss. Für diesen Posten sind etwa 40 bis 50 Euro plus eine Wartezeit für den Amtsweg einzukalkulieren.